Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Handelsvertretung Rieger
Allgemeines
Alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen erfolgen aufgrund nachfolgender Bedingungen. Diese gelten auf alle künftigen Angebot, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht nochmal ausdrücklich vereinbart wurden. Durch die erstmalige Zusendung, spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.
Angebot, Preise, Vertragsabschluß
Auf Grund des Kleinunternehmerstatus und der Kleinunternehmer-Regelung nach UStG §19 Abs.1 erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen sie daher auch nicht aus.
Sämtliche Angebote, Preislisten und Werbeunterlagen sind frei bleibend und unverbindlich. Diese Preise richten sich nach der jeweil gültigen Preisliste, die jederzeit geändert werden kann. Sie verstehen sich, soweit nicht anderst angegeben, zzgl. Kosten der Verpackung, Lieferung, Versicherung, Installation und sonstige Nebenkosten.
Lieferungen und Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, aber erbracht wurden, werden gesondert berrechnet.
Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen der schriftlichen Zusicherung. Aufgrund technischen Fortschritt beruhende Konstruktions- und Formänderungen behalten wir uns bis zur Lieferung vor.
Erfüllungsort,Versand, Lieferung, Genfahrübergang
Erfüllungsort ist ab Lager Eppingen bzw. Händlergeschäfte Lager der Angeschossenen Vertriebe.
Wurde wegen des Versandweges und der Transportmittel keine schriftliche Vereinbarung getroffen, so treffen wir unter Ausschluß jeglicher Haftung die Wahl. Der Versand selbst erfolgt auf Rechnung des Käufers/ Auftraggebers und unversicherte Verpackung erfolgt unter Berechnung der Selbstkosten und in handelsüblicher Weise.
Mit der Übergabe an den Spediteur, oder Abgabe bei der Post, Frachtführer oder spätesten mit dem Verlassen unseres Lagers, geht die Haftung einschließlich der Beschlagnahme auf den Käufer über. Dieses gilt auch für Teillieferungen, Nachlieferungen und Nachbesserungen. Für Verbraucher im Sinne Paragraph 13 BGB gelen hierbei die Vorschriften des BGB.
Wenn uns der Versand ohne unser Verschulden nicht möglich ist, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft an den Käufer über. Für Verbraucher im Sinne des Paragraph 13 BGB gelten hierbei die Vorschriften des BGB.
Nimmte der Käufer/Auftraggeber ordnungsgemäße Lieferungen oder Leistungen nicht ab oder wird auf Wunsch des Käufers der Versand verzögert, sind wir berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern oder selbst zu verwahren, und berechnen dem Kunden, mindestens 1,5% des Kaufpreises für jeden Monat, es sei denn, der Kunde weißt nach, das die tatsächlichen Kosten wesentlich geringer sind. Wir sind berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf der angemessenen Frist, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und dem Kunden als Lieferschaden mindestens in Höhe des Kaufpreises in Rechnung zu stellen, es sei denn, dieser weist nach, daß unser tatsächlicher Schaden erheblich geringer war.
Zahlungsbedingungen
Zahlungen auf Rechnung sind unverzüglich ohne jeden Abzug zu leisten. Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Verzugszinsen werden spätestens nach 10 Tagen nach erhalt der Rechnung fällig.
Wir sind berechtigt, unsere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.
Lieferung erfolgt gegen Vorkasse oder auf Rechnung. Die Gewährung eines Zahlungszieles bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Bei Zahlungsverzug von mehr als 10 Tagen sind wir berechtigt, ohne besondere Mahnung Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäische Zentralbank. Darüber hinaus bleibt die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vorbehalten. Die Mahngebühren gelten in der ausgewiesenen Höhe als akzeptiert. Die erste Mahnung gilt als ausdrückliche Aufforderung zur Zahlung. Des weiteren sind wir berechtigt, alle Lieferungen und Bestellungen bei Zahlungsüberschreitung zur vollständigen Befriedigung unserer Forderung auszusetzen.
Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns werden Umstände bekannt, die nach unserem kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, so werden wir sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns sofort fällig und zahlbar.
Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch dann, wenn die Ware vom Käufer weiter veräußert wurde.
Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens, erlischt das Recht des Käufers/Auftraggebers, die Vorbehaltsware zu veräußern., sie zu verwenden oder sie einzubauen. Die gleichen Rechtsfolgen treten bei einem Rückscheck ein.
Der Käufer/Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und hierzu erforderliche Unterlagen auszuhändigen.
Mängelrügen und Gewährleistung
Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Rechts- und/oder Sachmängeln im Verbrauchsgüterverkauf verjähren nach Maßgabe folgender Bestimmungen bei neu hergestellten Sachen und bei Werksleistungen in 2 Jahren und bei gebrauchten Sachen in einem Jahr. Garantien werden keine übernommen.
Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfallen Sämtliche Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Mängel, es sei denn, der Käufer weist nach, das dier Mangel nicht darauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Weiterhin gilt dieses ebenfalls, wenn Manipulationen an der Seriennummer festzustellen sind. Unwesentliche Abweichungen der Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitätsmerkmalen der Ware lösen keine Ansprüche und Rechte von Mängeln aus.
Der Käufer muß uns die Mängel / Transportschäden unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Handelsvertretung Rieger unverzüglich nach Enddeckung schriftlich mitzuteilen.
Ansprüche und Rechte des Käufers beschränken sich ausschließlich auf ein Recht auf Nacherfüllung. Die Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
Bei Geräten bzw. Teilen, Kollektionen und Zubehör, bei denen kein Mangel festgestellt werden kann, trägt der Käufer sämtliche Kosten. Ansprüche und Rechte stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
Haftung
Die Haftung der Betriebsangehörigen gegenüber dem Käufer werden außer in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Beratung und Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
Für unmittelbare Schäden und Mängelfolgeschaden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter und den Verlust von Daten wird die Haftung ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens mit Ablauf eines halben Jahres nach der Lieferung oder der Durchführung der beanstandeten Leistung.
Rechtsgrundlage, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Als Gerichtsstand gilt Heilbronn
Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Parteien ausschließlich dem deutschen Recht.
Unwirksamkeit von Klauseln
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so treten an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung beiderseitigen Interessen am nächsten kommt.
Stand: 12.09






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